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Leistungen A-Z
Untersuchungsberechtigungsschein
Ansprechpartner/-in
Informationen
Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis beginnen, müssen nach den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes ärztlich untersucht werden.
Den für die Untersuchung erforderlichen Untersuchungsberechtigungsschein stellen wir Ihnen zur sofortigen Mitnahme aus.
Zur Antragstellung erforderliche Unterlagen
Den für die Untersuchung erforderlichen Untersuchungsberechtigungsschein stellen wir Ihnen zur sofortigen Mitnahme aus.
Zur Antragstellung erforderliche Unterlagen
Kosten
- keine