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Leistungen A-Z
Untersuchungsberechtigungsschein
Ansprechpartner/-in
Informationen
Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis beginnen, müssen nach den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes ärztlich untersucht werden.
Den für die Untersuchung erforderlichen Untersuchungsberechtigungsschein stellen wir Ihnen zur sofortigen Mitnahme aus.
Erst- und Nachuntersuchungsberechtigungsscheine können bis zum 18. Lebensjahr beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Gebühren
- Für die Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheins fallen keine Gebühren an.