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Leistungen A-Z


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Urkunden

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Geburtsurkunde

Die Geburtsurkunde wird aus dem Geburtenregister ausgestellt und enthält neben dem Namen des Kindes, den Geburtstag und Geburtsort sowie die Namen der Eltern. Sie erhalten Ihre Geburtsurkunde nur beim Standesamt des Geburtsortes.

Abschrift aus dem Geburtenregister

Bei eventuellen Änderungen der Daten, zum Beispiel durch Adoption oder Namensänderung, ist eine Abschrift aus dem Geburtenregister aussagekräftiger, da die Geburtsurkunde nur den aktuellen Stand aller Angaben wiedergibt. Diese Urkunde kann auch mit allen, dem Standesamt bekannten Hinweisen ausgestellt werden und wird in dieser Form unter anderem für die Anmeldung zur Eheschließung benötigt.

Internationale Geburtsurkunde

Zur Verwendung im Ausland oder bei ausländischen Behörden kann die Geburtsurkunde auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden.

Besonderheiten / Hinweise

Die Ausstellung von Personenstandsurkunden unterliegt strengen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Eine Urkunde darf nur den Personen, auf die sich der Eintrag bezieht, ausgehändigt werden.

Für alle anderen Personen gilt die Vorlage einer Vollmacht einer berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht oder eines Nachweises des rechtlichen Interesses (zum Beispiel Schreiben des Nachlassgerichts, vollstreckbarer Titel, Zwangsvollstreckungsbescheid). Benötigte Unterlagen Bei persönlicher Abholung ist ein gültiger Personalausweis / Reisepass oder Führerschein vorzulegen.

Benötigte Unterlagen

Bei persönlicher Abholung ist ein gültiger Personalausweis / Reisepass oder Führerschein vorzulegen.

Bearbeitungskosten

10,00 Euro

Eheurkunde

Die Eheurkunde gibt Auskunft über die Daten der Ehegatten (insbesondere über die in der Ehe geführten Familiennamen sowie Bestehen oder Auflösung der Ehe). Eheurkunden werden nur beim Standesamt des Eheschließungsortes geführt und dort für jeweils 80 Jahre verwaltet.

Abschrift aus dem Eheregister

Die Urkunde enthält die gleichen Angaben, wie die Eheurkunde, jedoch können hier Veränderungen der Daten seit Eingehung der Ehe nachvollzogen werden. Auf Wunsch können in diese Urkunde auch Hinweise mit aufgenommen werden.

Internationale Eheurkunde

Zur Verwendung im Ausland oder bei ausländischen Behörden kann die Eheurkunde auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden.

Besonderheiten / Hinweise

Die Ausstellung von Personenstandsurkunden unterliegt strengen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Eine Urkunde darf nur den Personen, auf die sich der Eintrag bezieht, ausgehändigt werden.

Für alle anderen Personen gilt die Vorlage einer Vollmacht einer berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht oder eines Nachweises des rechtlichen Interesses (z.B. Schreiben des Nachlassgerichts, vollstreckbarer Titel, Zwangsvollstreckungsbescheid).

Benötigte Unterlagen

Bei persönlicher Abholung ist ein gültiger Personalausweis / Reisepass oder Führerschein vorzulegen.

Bearbeitungskosten

10,00 EUR

Sterbeurkunde

Die Sterbeurkunde bescheinigt den Tod eines Menschen, sowie Ort und Zeitpunkt des Todes. Sterbeurkunden werden insbesondere für Renten- und Sozialversicherungszwecke benötigt.

Sie erhalten die Sterbeurkunde immer beim Standesamt des Sterbeortes, dort werden diese für 30 Jahre verwaltet. Ehegatten, Vorfahren oder Abkömmlinge eines Verstorbenen können jederzeit Sterbeurkunden erhalten. Andere Personen müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen um eine Sterbeurkunde zu erhalten.

Internationale Sterbeurkunde

Zur Verwendung im Ausland oder bei ausländischen Behörden kann die Sterbeurkunde auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden.

Benötigte Unterlagen

Bei persönlicher Abholung ist ein gültiger Personalausweis / Reisepass oder Führerschein vorzulegen.
 
Bearbeitungskosten

  • 10,00 Euro
  • Urkunden für Sozial- oder Rentenversicherungen erhalten Sie bei Angabe des entsprechenden Verwendungszwecks gebührenfrei.






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