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Leistungen A-Z
Lohnsteuerkarten
Ansprechpartner/-in
Informationen
Wir stellen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gebührenfrei eine Lohnsteuerkarte aus, wenn Sie am 20. September des Vorjahres in Drolshagen mit Hauptwohnung gemeldet waren.
Wohnten Sie zum vorgenannten Stichtag in einer anderen Gemeinde, erhalten Sie Ihre Lohnsteuerkarte von dieser Gemeinde.
Sind Sie verheiratet und nicht für eine gemeinsame Wohnung gemeldet, so wird die Lohnsteuerkarte von der Gemeinde ausgestellt, in deren Bezirk der ältere Ehegatte am 20. September des Vorjahres gemeldet war.
Wohnten Sie zum vorgenannten Stichtag in einer anderen Gemeinde, erhalten Sie Ihre Lohnsteuerkarte von dieser Gemeinde.
Sind Sie verheiratet und nicht für eine gemeinsame Wohnung gemeldet, so wird die Lohnsteuerkarte von der Gemeinde ausgestellt, in deren Bezirk der ältere Ehegatte am 20. September des Vorjahres gemeldet war.