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Leistungen A-Z
Ehrung verdienter Frauen und Männer durch die Stadt Drolshagen
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Informationen
Die Stadt Drolshagen kann bei einem besonderen Anlass verdiente Frauen und Männer ehren.
Folgende Ehrungen gibt es:
Folgende Ehrungen gibt es:
- Ehrenbürgerrecht
Die höchste Ehrung, die eine Gemeinde einer Persönlichkeit zuteil werden lassen kann, ist die Verleihung des Ehrenbürgerrechts nach § 34 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.
Das Ehrenbürgerrecht verleiht die Stadt Drolshagen als Dank und Anerkennung nur an Persönlichkeiten, die sich um sie besonders verdient gemacht, das heißt sich weit über das übliche Maß hinaus für die Stadt eingesetzt haben. Das Ehrenbürgerrecht erlischt mit dem Tode des Beliehenen.
Das Ehrenbürgerrecht hat die Stadt Drolshagen bislang nur einmal verliehen.
Ehrenbürgerrechtsinhaber
- Ehrenbezeichnung
Nach § 34 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kann eine Gemeinde langjährigen Ratsmitgliedern und Ehrenbeamten nach ihrem Ausscheiden eine Ehrenbezeichnung verleihen.
Die Stadt Drolshagen hat eine solche Ehrenbezeichnung bislang zweimal verliehen.
Inhaber einer Ehrenbezeichnung
- Ehrenring in Gold und Ehrenbecher in Silber
Die Ehrung verdienter Frauen und Männer durch die Stadt Drolshagen richtet sich nach der Satzung vom 21.12.1977. Danach gibt es zwei Formen der Ehrung:
- den "Ehrenring in Gold" und
- den "Ehrenbecher in Silber"
Die Entscheidung über die Verleihung des Ehrenringes und des Ehrenbechers trifft die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Drolshagen mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Stadtverordneten.
Die Namen der Personen, denen ein Ehrenring bzw. ein Ehrenbecher verliehen worden ist, werden bei der Verleihung fortlaufend in ein besonderes Buch eingetragen, das im Stadtarchiv aufzubewahren ist.
Der Ehrenring kann an Persönlichkeiten verliehen werden, die sich in besonderer Weise um das Wohl der Stadt Drolshagen verdient gemacht haben. Der Ehrenring zeigt das Wappen der Stadt Drolshagen. Auf der Innenseite sind der Name der Person und der Verleihungstag eingraviert. Über die Verleihung des Ehrenringes wird eine Urkunde ausgestellt, die von Bürgermeister unterzeichnet und bei der Verleihung ausgehändigt wird.
Das Recht zum Tragen des Ehrenringes steht nur dem Beliehenen persönlich zu und erlischt mit dem Tod. Der Ehrenring darf weder vom Träger noch von den Erben veräußert werden.
Der Ehrenbecher kann an verdienstvolle Persönlichkeiten verliehen werden.
Der Ehrenbecher kann außerdem allen Bürgern, die der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Drolshagen mindestens vier Legislaturperioden angehört haben, verliehen werden. Die Zeiten als Vertreter in den früheren Gemeindevertretungen Drolshagen-Stadt und Drolshagen-Land (bis zur kommunalen Neugliederung im Jahr 1969) können angerechnet werden. Der Ehrenbecher zeigt das Wappen der Stadt Drolshagen. Auf der Rückseite des Bechers sind der Name des Empfängers und der Verleihungstag eingraviert. Über die Verleihung des Ehrenbechers wird eine Urkunde ausgestellt, die von Bürgermeister unterzeichnet und bei der Verleihung ausgehändigt wird.
Träger des Ehrenrings
Inhaber des Ehrenbechers