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Leistungen A-Z
Ordnungsangelegenheiten
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Der Bereich 3.0 -Sicherheit und Ordnung- nimmt überwiegend Aufgaben wahr, die der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dienen.
Der Schutz der Rechtsgüter sowie der Rechtsordnung wird durch repressive wie präventive Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sichergestellt. Die Aufgaben sind daher in der Wahrnehmung gesetzlicher Zuständigkeiten sehr unterschiedlich und vielfältig.
Der Schutz der Rechtsgüter sowie der Rechtsordnung wird durch repressive wie präventive Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sichergestellt. Die Aufgaben sind daher in der Wahrnehmung gesetzlicher Zuständigkeiten sehr unterschiedlich und vielfältig.