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Leistungen A-Z
Reisegewerbekarte
Ansprechpartner/-in
Informationen
Eine Reisegewerbekarte benötigt, wer als selbständiger Gewerbetreibender, ohne dass er dazu von dem beziehungsweise den Kunden aufgefordert (bestellt) wurde, außerhalb seiner eigenen Niederlassung - oder ohne eine solche zu haben -
- Waren feilbietet, ankauft oder Warenbestellungen aufnimmt;
- Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
- unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.
Die Reisegewerbekarte ist bei dem Ordnungsamt der Stadt zu beantragen, in deren Bezirk der Reisegewerbetreibende seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Sie darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller die erforderliche persönliche Zuverlässigkeit besitzt.
Bei Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Es empfiehlt sich eine persönliche Kontaktaufnahme mit der/dem zuständigen Sachbearbeiter/in.
Gebühr
- Für die Erteilung einer Reisegewerbekarte werden Gebühren zwischen 50 und 500 Euro erhoben.