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Leistungen A-Z
Gestattung zum Betrieb einer Schank-/Speisewirtschaft nach § 12 des Gaststättengesetzes aus besonderem Anlass
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Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend gestattet werden.
Besondere Anlässe sind kurzfristige Ereignisse wie zum Beispiel Schützenfeste, Pfarrfeste, Sommerfeste, Dorfabende, Partys, Sportveranstaltungen (zum Beispiel Fußballturniere), Tanzveranstaltungen, Märkte usw.
Jemand bedarf einer Gestattung, wenn alkoholische Getränke und/oder Speisen öffentlich angeboten werden. Anträge auf Gestattung sind grundsätzlich schriftlich zu stellen und mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung beim Fachbereich "Sicherheit, Soziales, Bürgerbüro" einzureichen. Es empfiehlt sich, für die Beantragung der Gestattung, das von der Stadt Drolshagen zur Verfügung gestellte Antragsformular zu benutzen, da eine Vielzahl von speziellen Angaben zu den Veranstaltungen benötigt werden.
Kosten Die Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis bemisst sich unter anderem nach der Art des Veranstalters (Verein oder Gewerbe) sowie der Dauer der Veranstaltung.
Jemand bedarf einer Gestattung, wenn alkoholische Getränke und/oder Speisen öffentlich angeboten werden. Anträge auf Gestattung sind grundsätzlich schriftlich zu stellen und mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung beim Fachbereich "Sicherheit, Soziales, Bürgerbüro" einzureichen. Es empfiehlt sich, für die Beantragung der Gestattung, das von der Stadt Drolshagen zur Verfügung gestellte Antragsformular zu benutzen, da eine Vielzahl von speziellen Angaben zu den Veranstaltungen benötigt werden.
Kosten Die Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis bemisst sich unter anderem nach der Art des Veranstalters (Verein oder Gewerbe) sowie der Dauer der Veranstaltung.