Sie befinden sich hier: Service & Dialog >> Bürgerservice >> Leistungen A-Z
Leistungen A-Z
Umweltschutz im Zusammenhang mit der kommunalen Bauleitplanung
Ansprechpartner/-in
Informationen
Umweltschutz bezeichnet den Schutz der Umwelt vor störenden Einflüssen oder Beeinträchtigungen, wie beispielsweise Umweltverschmutzung, Lärm, globaler Erwärmung und Flächenversiegelung bzw. Flächenverbrauch. Ausgangspunkt des Umweltschutzes ist die Erhaltung des Lebensumfelds der Menschen und ihrer Gesundheit. Dies schließt auch den Schutz der die Menschen umgebenden Natur in einem gewissen Umfang mit ein.
Im unmittelbaren Zusammenhang mit der kommunalen Bauleitplanung steht auch die Frage des planerischen und technischen Umweltschutzes an, die es grundsätzlich unter Berücksichtigung des Einzelfalls zu beantworten gilt. Durch die im Laufe der letzten Jahre entwickelten Gesetzgebungen, sowohl auf europäischer, nationaler und landesrechtlicher Ebene, ist der Umweltschutz zunehmend ein fester Bestandteil kommunaler Bauleitplanungen geworden. Die rechtlichen Vorgaben spiegeln sich auf bundesrechtlicher Ebene z. B. im Baugesetzbuch (BauGB) und dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), in lärmtechnischen Regelwerken (z. B. DIN-Normen, etc.) und diversen Landschaftsplänen wieder. Für die Einhaltung bestimmter Lärmwerte (z. B. durch Straßenneubau und/oder Nachverdichtung unterschiedlicher baulicher Nutzungen) ist einerseits die Kommune durch Aufstellung verbindlicher Bauleitpläne (Bebauungspläne) nebst begleitender Gutachtenerstellung sowie andererseits der jeweilige Emittent (Betrieb) im Zusammenhang mit seiner technischen Betriebsaustattung (Anordnung, Anzahl, etc.) zuständig. Eine rechtsverbindliche Überwachung erfolgt durch die Kommune selbst und/oder die staatliche Aufsichtsbehörde (Bezirksregierung Arnsberg, Umweltüberwachung, Standort Siegen).
Im unmittelbaren Zusammenhang mit der kommunalen Bauleitplanung steht auch die Frage des planerischen und technischen Umweltschutzes an, die es grundsätzlich unter Berücksichtigung des Einzelfalls zu beantworten gilt. Durch die im Laufe der letzten Jahre entwickelten Gesetzgebungen, sowohl auf europäischer, nationaler und landesrechtlicher Ebene, ist der Umweltschutz zunehmend ein fester Bestandteil kommunaler Bauleitplanungen geworden. Die rechtlichen Vorgaben spiegeln sich auf bundesrechtlicher Ebene z. B. im Baugesetzbuch (BauGB) und dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), in lärmtechnischen Regelwerken (z. B. DIN-Normen, etc.) und diversen Landschaftsplänen wieder. Für die Einhaltung bestimmter Lärmwerte (z. B. durch Straßenneubau und/oder Nachverdichtung unterschiedlicher baulicher Nutzungen) ist einerseits die Kommune durch Aufstellung verbindlicher Bauleitpläne (Bebauungspläne) nebst begleitender Gutachtenerstellung sowie andererseits der jeweilige Emittent (Betrieb) im Zusammenhang mit seiner technischen Betriebsaustattung (Anordnung, Anzahl, etc.) zuständig. Eine rechtsverbindliche Überwachung erfolgt durch die Kommune selbst und/oder die staatliche Aufsichtsbehörde (Bezirksregierung Arnsberg, Umweltüberwachung, Standort Siegen).