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Leistungen A-Z
Erschließungsverträge
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Informationen
Voraussetzung für die Genehmigung eines Bauvorhabens ist die Sicherung der Erschließung. Zur Erschließung gehören in einer Straße insbesondere Fahrbahnen, Gehwege, Kanäle, Trinkwasser, Straßenbeleuchtung, Lärmschutzeinrichtungen. Um die Finanzierung sowie die rechtzeitige Herstellung der Erschließung zu gewährleisten, wird zwischen dem Bauherrn / Investor und der Stadt ein Erschließungsvertrag abgeschlossen.