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Leistungen A-Z
Durchführungsverträge
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Durchführungsverträge sind konkrete, einzelfallbezogene städtebauliche Verträge. Ein Bauherr / Investor (Vorhabenträger) beantragt, ein Gebiet oder ein Grundstück in einer konkret bestimmten Weise zu überplanen und zu bebauen, für das noch kein Planungsrecht existiert.
Ist die Stadtverordnetenversammlung mit diesem Bauvorhaben einverstanden, so entsteht auf der Grundlage eines Vorhaben- und Erschließungsplanes (VEP) ein vorhabenbezogener Bebauungsplan.
Die Erschließung und die Durchführung des Vorhabens werden dann zwischen dem Bürgermeister der Stadt Drolshagen und dem Vorhabenträger in einem Durchführungsvertrag geregelt.