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Leistungen A-Z
Anschluss- und Benutzungszwang
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Der Anschluss- und Benutzungszwang ist eine kommunalrechtliche Pflicht, womit Gemeinden den Anschluss an gemeindliche Anstalten, wie z. B. der Wasserversorgung, der Abwasserbeseitigung, der Abfallentsorgung, der Straßenreinigung vorschreiben sowie deren Benutzung durch Satzung aus Gründen des öffentlichen Wohls vorschreiben können.