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Leistungen A-Z
Wasseranschluss / -herstellung
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Als Wasseranschlussleitung (Wasseranschluss) bezeichnet man die Leitung, die von der Hauptwasserleitung im Straßenbereich (Wasserversorgungsanlage) abzweigt und auf das jeweilige Grundstück führt. Die Zuständigkeit des Wasserwerkes endet mit dem Wasserzähler, einschließlich Anbohrschellen und Absperrvorrichtungen.
Wenden Sie sich bitte an das Wasserwerk, wenn Sie eine Wasseranschlussleitung benötigen (Neubau) oder eine vorhandene Leitung erneuert, repariert oder stillgelegt werden soll.
Zur Herstellung, Änderung oder Beseitigung von Anschlüssen an die öffentliche Wasserversorgung ist ein Antrag erforderlich.
Den Antrag können Sie ober unter "Formulare" herunterladen.
Zur Herstellung, Änderung oder Beseitigung von Anschlüssen an die öffentliche Wasserversorgung ist ein Antrag erforderlich.
Den Antrag können Sie ober unter "Formulare" herunterladen.