Sie befinden sich hier: Service & Dialog >> Bürgerservice >> Leistungen A-Z
Leistungen A-Z
Wohnungsbauförderung, Eigentumsmaßnahmen/Mietwohnungen
Ansprechpartner/-in
Informationen
Der Wohnungsbau im Stadtgebiet wird mit Darlehen des Landes NRW gefördert. Die Mittel werden auf Antrag gewährt. Förderbar sind Maßnahmen zur Neuschaffung von Wohnraum und Maßnahmen im Wohnungsbestand. Die Förderung erfolgt im Rahmen der bereitgestellten Mittel. Es besteht kein Rechtsanspruch.
Unter der Adresse www.mbw.nrw.de des Ministeriums für Bauen und Wohnen NRW sind weitere Informationen zu den Landesförderprogrammen und Antragsformulare abrufbar.
Unter der Adresse www.mbw.nrw.de des Ministeriums für Bauen und Wohnen NRW sind weitere Informationen zu den Landesförderprogrammen und Antragsformulare abrufbar.