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Leistungen A-Z
Unbedenklichkeitsbescheinigung (steuerliche)
Ansprechpartner/-in
Informationen
Ausstellung von steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigungen, die z. B. in gewerberechtlichen Angelegenheiten von den Erlaubnisbehörden gefordert werden.
Für Unbedenklichkeitsbescheinigungen wird eine Verwaltungsgebühr von 22,00 € erhoben.
Für Unbedenklichkeitsbescheinigungen wird eine Verwaltungsgebühr von 22,00 € erhoben.