Sie befinden sich hier: Service & Dialog >> Bürgerservice >> Leistungen A-Z
Leistungen A-Z
Straßenreinigungsgebühren
Ansprechpartner/-in
Informationen
Straßenreinigungsgebühren werden erhoben als Gebühren für
a) den Winterdienst
von allen Grundstückseigentümern innerhalb geschlossener Ortslagen
b) die Sommerreinigung
von den Anliegern der Straßen Hagener Straße und Benolper Straße in Drolshagen und der Hauptstraße in Drolshagen-Hützemert (Für alle anderen Straßen im Stadtgebiet ist die Reinigungspflicht auf die Anlieger übertragen, so dass von diesen keine Gebühr für die Sommerreinigung zu entrichten ist.)
Die Straßenreinigungsgebühr wird zusammen mit den übrigen Steuern und Abgaben über den Grundbesitzabgabenbescheid erhoben.
Höhe der Straßenreinigungsgebühr
a) den Winterdienst
von allen Grundstückseigentümern innerhalb geschlossener Ortslagen
b) die Sommerreinigung
von den Anliegern der Straßen Hagener Straße und Benolper Straße in Drolshagen und der Hauptstraße in Drolshagen-Hützemert (Für alle anderen Straßen im Stadtgebiet ist die Reinigungspflicht auf die Anlieger übertragen, so dass von diesen keine Gebühr für die Sommerreinigung zu entrichten ist.)
Die Straßenreinigungsgebühr wird zusammen mit den übrigen Steuern und Abgaben über den Grundbesitzabgabenbescheid erhoben.
Höhe der Straßenreinigungsgebühr