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Leistungen A-Z
Kanalbenutzungsgebühren, Niederschlagswassergebühren
Ansprechpartner/-in
Informationen
Kanalbenutzungsgebühren sind für die Grundstücke zu entrichten, die an den städt. Kanal angeschlossen sind.
Sie betragen
a) Schmutzwassergebühr 3,71 € / cbm
Gebührenmaßstab ist die dem Grundstück aus fremden oder eigenen Wasserversorgungsanlagen zugeführte Frischwassermenge. Kanalbenutzungsgebühren sind auch zu zahlen für die aus z. B. eigenen Förderanlagen oder Regenwassernutzungsanlagen in den städtischen Kanal eingeleiteten Abwassermengen. Soweit diese Mengen nicht gemessen werden, werden sie geschätzt. Unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Großviehhaltung, Wasserrohrbruch) kann auf Antrag eine Reduzierung der Schmutzwasergebühr erfolgen.
b) Niederschlagswassergebühr 0,35 € / qm Gebührenmaßstab ist die bebaute/überbaute oder sonstwie abflusswirksam versiegelte Grundstücksfläche, soweit Niederschlagswasser von diesen Flächen in die städt. Kanalisation eingeleitet wird.
Gebühren sind auch für die versiegelten Flächen zu zahlen, von denen Niederschlagswasser über die Straßenentwässerung entsorgt wird. Für teilversiegelte Flächen (Gründächer, Ökopflaster u.ä.) oder bei Betrieb einer Regenwasserzisterne werden Gebührenermäßigungen gewährt.
a) Schmutzwassergebühr 3,71 € / cbm
Gebührenmaßstab ist die dem Grundstück aus fremden oder eigenen Wasserversorgungsanlagen zugeführte Frischwassermenge. Kanalbenutzungsgebühren sind auch zu zahlen für die aus z. B. eigenen Förderanlagen oder Regenwassernutzungsanlagen in den städtischen Kanal eingeleiteten Abwassermengen. Soweit diese Mengen nicht gemessen werden, werden sie geschätzt. Unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Großviehhaltung, Wasserrohrbruch) kann auf Antrag eine Reduzierung der Schmutzwasergebühr erfolgen.
b) Niederschlagswassergebühr 0,35 € / qm Gebührenmaßstab ist die bebaute/überbaute oder sonstwie abflusswirksam versiegelte Grundstücksfläche, soweit Niederschlagswasser von diesen Flächen in die städt. Kanalisation eingeleitet wird.
Gebühren sind auch für die versiegelten Flächen zu zahlen, von denen Niederschlagswasser über die Straßenentwässerung entsorgt wird. Für teilversiegelte Flächen (Gründächer, Ökopflaster u.ä.) oder bei Betrieb einer Regenwasserzisterne werden Gebührenermäßigungen gewährt.