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Leistungen A-Z
Haushaltsplan
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Informationen
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan beinhalten sämtliche Zahlungsverpflichtungen, Ausgabeplanungen und Einnahmeerwartungen eines (Haushalts-) Jahres.
Entwurf und beschlossene Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan werden jeweils an sieben Tagen öffentlich ausgelegt. Gegen den Entwurf können Bürger und Abgabepflichtige innerhalb von vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen erheben, über die die Stadtverordnetenversammlung dann in öffentlicher Sitzung beschließt.
Auf die Auslegung wird in der Tagespresse mit öffentlicher Bekanntmachung hingewiesen.
Entwurf und beschlossene Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan werden jeweils an sieben Tagen öffentlich ausgelegt. Gegen den Entwurf können Bürger und Abgabepflichtige innerhalb von vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen erheben, über die die Stadtverordnetenversammlung dann in öffentlicher Sitzung beschließt.
Auf die Auslegung wird in der Tagespresse mit öffentlicher Bekanntmachung hingewiesen.