Sie befinden sich hier: Service & Dialog >> Bürgerservice >> Leistungen A-Z
Leistungen A-Z
Vorkaufsrecht
Ansprechpartner/-in
Informationen
Beim Kauf von Grundstücken steht der Stadt Drolshagen unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu.
Eine Bescheinigung über die Nichtausübung des Vorkaufsrechts, ohne die eine Eigentumsumschreibung im Grundbuch nicht möglich ist, holt jeweils der Notar für die Vertragsbeteiligten ein.