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Leistungen A-Z
Gebührenbefreiung (Rundfunk- und Fernsehgebühren)
Ansprechpartner/-in
Informationen
Vom 01.04.2005 an muss die eine Befreiung von den Rundfunk- und Fernsehgebühren bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln beantragt werden.
Anträge halten wir für Sie bereit.
Zur Antragstellung erforderliche Unterlagen
Anträge halten wir für Sie bereit.
Zur Antragstellung erforderliche Unterlagen
Je nach zugehörigem Personenkreis:
- Schwerbehindertenausweis,
- Einkommensnachweis
Die Unterlagen beglaubigen wir für Sie, damit Sie die Originale nicht einsenden müssen.
Kosten
Die Kosten für die Beglaubigungen betragen 3,75 € je Dokument bzw. 1,00 € je Dokument (z. B. bei Empfängern von Arbeitslosengeld II).
Informationen erhalten Sie auch direkt bei der GEZ in 50656 Köln unter der Service-Telefon-Nr. 0180 / 5791020.