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Leistungen A-Z
Gebührenbefreiung (Rundfunk- und Fernsehgebühren)
Ansprechpartner/-in
Informationen
Seit dem 01.04.2005 muss eine Befreiung von den Rundfunk- und Fernsehgebühr bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln beantragt werden.
Den notwendigen Antrag halten wir für Sie im Bürgerbüro bereit.
Zur Antragstellung bei der GEZ erforderliche Unterlagen
Zur Antragstellung bei der GEZ erforderliche Unterlagen
- Den Nachweis für den Befreiungsgrund fügen Sie Ihrem Antrag bei.
Damit Sie Ihre originalen Dokumente nicht einsenden müssen, kann eine beglaubigte Kopie angefertigt werden. Diese ist jedoch mit Gebühren verbunden. Mehr über Beglaubigung von Schriftstücken erfahren Sie hier.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.gez.de/gebuehren/gebuehrenbefreiung/
Gebühren
- Soll der Antrag für Sie von den Mitarbeitern/innen des Bürgerbüros ausgefüllt werden, fällt eine Gebühr von 5,50 € an.