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Leistungen A-Z
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Ansprechpartner/-in
Informationen
Beim vorhabenbezogenen Bebauungsplan (vorhabenbezogener B-Plan) geht die Initiative grundsätzlich nicht von der Gemeinde, sondern von einem privaten Investor (z. B. von einem Bauträger) aus.
Der Investor schließt mit der Gemeinde einen Durchführungsvertrag ab und entwickelt im Zusammenarbeit mit ihr einen Vorhaben- und Erschließungsplan. Ein solches Bauvorhaben muss sich in die städtebauliche Konzeption der Gemeinde einfügen. Auf dieser Grundlage kann die Gemeinde einen vorhabenbezogenen B-Plan erstellen. Der Bauherr muss sich zur Durchführung seines Projekts innerhalb einer Frist verpflichten und trägt alle Kosten.
Der Investor schließt mit der Gemeinde einen Durchführungsvertrag ab und entwickelt im Zusammenarbeit mit ihr einen Vorhaben- und Erschließungsplan. Ein solches Bauvorhaben muss sich in die städtebauliche Konzeption der Gemeinde einfügen. Auf dieser Grundlage kann die Gemeinde einen vorhabenbezogenen B-Plan erstellen. Der Bauherr muss sich zur Durchführung seines Projekts innerhalb einer Frist verpflichten und trägt alle Kosten.