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Leistungen A-Z
Vorbescheid / Bauvoranfrage
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Nach § 71 BauO NRW kann vor Einreichung des Bauantrages zu Fragen des Bauvorhabens ein Vorbescheid beantragt werden. Diese sog. Bauvoranfrage ist sinnvoll, wenn das geplante Bauvorhaben nicht zweifelsfrei genehmigungsfähig ist. Hiermit kann sich der Bauherr finanzielle Aufwendungen ersparen, da im Gegensatz zum Bauantrag nicht sämtliche Bauvorlagen (z.B. Standsicherheitsnachweis) eingereicht werden müssen. Zu beachten ist, dass der Vorbescheid keinesfalls eine Baugenehmigung ersetzt.
Zuständig für die Bescheiderteilung ist die untere Bauaufsichtsbehörde, Landrat des Kreises Olpe, Postfach 1560, 57445 Olpe. Die Stadt wird im Verfahren beteiligt.
Zuständig für die Bescheiderteilung ist die untere Bauaufsichtsbehörde, Landrat des Kreises Olpe, Postfach 1560, 57445 Olpe. Die Stadt wird im Verfahren beteiligt.