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Leistungen A-Z
Fischereischein
Ansprechpartner/-in
Informationen
Das Fischereijahr umfasst den Zeitraum vom 01.01. bis zum 31.12.
Bei der Ausstellung/Verlängerung von Fischereischeinen werden sowohl Verwaltungsgebühren als auch die Fischereiabgabe für das Land Nordrhein-Westfalen erhoben. Die Gebühren sind bei Beantragung zu entrichten.
Einen Jugendfischereischein erhält derjenige, der das 10., aber noch nicht das 16. Lebensjahr erreicht hat. Für die Ausstellung ist die persönliche Vorsprache des Antragsstellers und eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Der Jugendfischereischein berechtigt zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Jahres- bzw. Fünfjahresfischereischeins.
Erforderliche Unterlagen
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis über die abgelegte Fischereiprüfung oder Vorlage des Fischereischeins
- 1 Passbild (bei Neuausstellung des Fischereischeins)
Gebühren
- Die Gebühren für einen Jahresfischereischein betragen 16,00 € (8,00 € Gebühr + 8,00 € Fischereiabgabe)
- Die Gebühren für einen Fünfjahresfischereischein betragen 48,00 € (24,00 € Gebühr + 24,00 € Fischereiabgabe)
- Die Gebühren für einen Jugendfischereischein betragen 8,00 € (4,00 € Gebühr + 4,00 € Fischereiabgabe)