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Leistungen A-Z
Sozialer Wohnungsbau
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Informationen
Bund und Länder fördern gemeinsam den sozialen Wohnungsbau (Mietwohnungsneubau und Eigentumsmaßnahmen). Die Länder legen in Förderrichtlinien und -programmen Bedingungen und soziale Kriterien der Vergabe von Fördermitteln fest. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Zuständige Wohnungsbauförderungsstelle ist der Landrat des Kreises Olpe.