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Leistungen A-Z
Raumplanung / Regionalplanung
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Unter Raumplanung versteht man die stufenweise Konkretisierung der Bodenordnung.
In Nordrhein-Westfalen ist die oberste Ebene der Landesentwicklungsplan. Die hierin formulierten Ziele (z. B. Siedlungsräume, Verkehrsachsen etc.) werden auf der nachfolgenden Ebene im Regionalplan (früher Gebietsentwicklungsplan) weiter konkretisiert.
Die darin formulierten Ziele sind dann für den kommunalen Flächennutzungsplan maßgeblich. Letztendlich werden die meisten darin getroffenen Flächendarstellungen erst durch Bebauungspläne oder andere Baurechtssatzungen verbindlich.
Bei Fragen wenden Sie sich an die Planungsabteilung des Fachbereichs 4 -Planen, Bauen, Wohnen-.
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