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Leistungen A-Z
Landschafts- und Naturschutz
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Die Begrifflichkeit Landschafts- und Naturschutz beinhaltet im planungsrechtlichen Sinne den Schutz der Grundelemente Wasser, Boden und Luft. Hierzu gibt es eine Vielzahl von Gesetzesvorgaben die sich z. B. im Baugesetzbuch, dem Bundesimmissionsschutzgesetz und den Wasserhaushaltsgesetzen widerspiegeln.
Der überörtliche Naturschutz wird durch sog. "Landschaftspläne" gesichert. Landschaftspläne befinden sich auf der gleichen Rechtsebene wie der kommunale Flächennutzungsplan. Hierdurch können durchaus Interessenkonflikte zwischen Stadtplanung und Landschaftsplanung eintreten.
Dem Ganzen übergeordnet ist jedoch immer eine Interessenabwägung im Rahmen von Planneuaufstellungen oder Planänderungen.
Die weiteren Einzelheiten zum Landschafts- und Naturschutz können dem Menüpunkt "Landschafts- und Naturschutz" entnommen werden.
Die weiteren Einzelheiten zum Landschafts- und Naturschutz können dem Menüpunkt "Landschafts- und Naturschutz" entnommen werden.