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Leistungen A-Z
Führungszeugnis
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Informationen
Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die vom Bundesamt für Justiz in Bonn auf Antrag für jede Person ab 14 Jahren ausgestellt wird. Das Führungszeugnis ist persönlich, unter Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses, im Bürgerbüro zu beantragen. Der gesetzliche Vertreter kann ebenfalls einen Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses stellen. Eine Antragstellung durch eine bevollmächtigte Person ist nicht möglich.
Zusätzlich gibt es ein erweitertes Führungszeugnis, welches für Personen erteilt wird, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind. Hierzu ist eine entsprechende schriftliche Bestätigung bei Beantragung vorzulegen.
Beide Führungszeugnisse können für
- private Zwecke
- zur Vorlage bei einer Behörde (hierzu benötigen wir die Anschrift der Behörde, das Aktenzeichen oder den Zweck der Ausstellung) erteilt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.bundesjustizamt.de/cln_115/nn_2036868/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/BZR__node.html
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Gebühren
- Die Gebühr beträgt 13,00 € und muss bei der Antragstellung gezahlt werden.