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Leistungen A-Z
Führerscheinangelegenheiten
Ansprechpartner/-in
Informationen
Personen, die im Besitz der Führerscheinklasse 2 sind, müssen ihren Führerschein bis zur Vollendung des 50. lebensjahres in den neuen EU-Führerschein umtauschen, da dieser sonst seine Gültigkeit verliert.
Für alle anderen Führerscheininhaber ist der Umtausch freiwillig. Zur Antragstellung erforderliche Unterlagen
Für alle anderen Führerscheininhaber ist der Umtausch freiwillig. Zur Antragstellung erforderliche Unterlagen
- 1 Passbild (die Ecken dürfen nicht abgerundet sein)
- Führerschein
- Karteikartenabschrift von der jeweiligen Behörde, falls der Führerschein nicht beim Kreis Olpe ausgestellt wurde.
- Je nach Einzelfall zwischen 24,00 € und 50,30 €.