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Leistungen A-Z
Beitragsbescheinigungen
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Informationen
Eine Beitragsbescheinigung wird auf Antrag ausgestellt. Der Bescheinigung ist zu entnehmen, ob noch Erschließungs-, Kanalanschluss- und Wasseranschlussbeiträge zu zahlen sind. Ferner gibt sie eine Information über mögliche, bevorstehende Abrechnungen von Straßenbaumaßnahmen.
Benötigte Unterlagen: Genaue Angaben über die Lage des Grundstücks (Straße, Gemarkung, Flur, Flurstück) sind erforderlich.
Für die Ausstellung der Bescheinigung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 22,00 € erhoben.
Für die Ausstellung der Bescheinigung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 22,00 € erhoben.