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Leistungen A-Z
Bebauungspläne
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Informationen
Der Bebauungsplan enthält als verbindlicher Bauleitplan die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung.
Der Bebauungsplan setzt für das Bauland die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise, die überbaubaren und die nicht überbaubaren Grundstücksflächen, die Mindestgröße der Baugrundstücke, die Höhenlage der baulichen Anlagen, die Flächen für Stellplätze und Garagen, die Baugrundstücke für den Gemeinbedarf fest.
Der Bebauungsplan bestimmt ferner, u. a. die Grundstücke, die von einer Bebauung frei zu halten sind, die Verkehrs- und Versorgungsflächen, die Grünflächen usw. (siehe auch vorhabenbezogener Bebauungsplan).
Grundsätzlich ist hierbei nochmals zwischen "städtischen" und "vorhabenbezogenen" Bebauungsplänen zu unterscheiden. Die beiden vorgenannten Bebauungsplanformen unterscheiden sich im Wesentlichen durch ihre Zielkonzeption. Wird im Rahmen eines städtischen Bebauungsplanes eine Angebotspalette an unterschiedlichen Nutzungen (z. B. Wohnen, Gewerbe, Sport etc.) und in der Regel eine komplettes Erschließungssystem festgesetzt, wird bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan vielmehr ein objektbezogene Planung betrieben. Das heißt, dass in der Regel nur eine Nutzungsart festgesetzt wird und die mit der Planung verbundenen Kosten zudem vom Vorhabenträger übernommen werden. Die Durchführung des förmlichen Bauleitplanverfahrens hingegen ist identisch.
Die weiteren Einzelheiten zu Bebauungsplänen und anderen Begleitsatzungen zum öffentlichen Baurecht können dem Menüpunkt "Stadt- und Umweltplanung" entnommen werden.
Der Bebauungsplan setzt für das Bauland die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise, die überbaubaren und die nicht überbaubaren Grundstücksflächen, die Mindestgröße der Baugrundstücke, die Höhenlage der baulichen Anlagen, die Flächen für Stellplätze und Garagen, die Baugrundstücke für den Gemeinbedarf fest.
Der Bebauungsplan bestimmt ferner, u. a. die Grundstücke, die von einer Bebauung frei zu halten sind, die Verkehrs- und Versorgungsflächen, die Grünflächen usw. (siehe auch vorhabenbezogener Bebauungsplan).
Grundsätzlich ist hierbei nochmals zwischen "städtischen" und "vorhabenbezogenen" Bebauungsplänen zu unterscheiden. Die beiden vorgenannten Bebauungsplanformen unterscheiden sich im Wesentlichen durch ihre Zielkonzeption. Wird im Rahmen eines städtischen Bebauungsplanes eine Angebotspalette an unterschiedlichen Nutzungen (z. B. Wohnen, Gewerbe, Sport etc.) und in der Regel eine komplettes Erschließungssystem festgesetzt, wird bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan vielmehr ein objektbezogene Planung betrieben. Das heißt, dass in der Regel nur eine Nutzungsart festgesetzt wird und die mit der Planung verbundenen Kosten zudem vom Vorhabenträger übernommen werden. Die Durchführung des förmlichen Bauleitplanverfahrens hingegen ist identisch.
Die weiteren Einzelheiten zu Bebauungsplänen und anderen Begleitsatzungen zum öffentlichen Baurecht können dem Menüpunkt "Stadt- und Umweltplanung" entnommen werden.