Sie befinden sich hier: Service & Dialog >> Bürgerservice >> Leistungen A-Z
Leistungen A-Z
Aufbruchgenehmigung
Ansprechpartner/-in
Informationen
Um eine öffentliche Verkehrsfläche für die Verlegung von Leitungen, Kabeln und Kanälen aufzugraben, ist eine Aufbruchgenehmigung erforderlich.
Neben der jährlichen großen Koordinierung mit allen beteiligten Ver- und Entsorgungsträgern und den betroffenen städtischen Dienststellen wird die Durchführung auf Einhaltung der technischen Richtlinien überwacht. Zusätzlich erfolgt die Übernahme und die Kontrolle der Gewährleistungsfristen. Für Aufbrüche im Straßenland werden von der Stadt Auflagen vorgegeben.
Den Antrag auf Aufgrabungsgenehmigung nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW § 23 erhalten Sie bei dem/der angegebenen Ansprechpartner/in.
Neben der jährlichen großen Koordinierung mit allen beteiligten Ver- und Entsorgungsträgern und den betroffenen städtischen Dienststellen wird die Durchführung auf Einhaltung der technischen Richtlinien überwacht. Zusätzlich erfolgt die Übernahme und die Kontrolle der Gewährleistungsfristen. Für Aufbrüche im Straßenland werden von der Stadt Auflagen vorgegeben.
Den Antrag auf Aufgrabungsgenehmigung nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW § 23 erhalten Sie bei dem/der angegebenen Ansprechpartner/in.