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Leistungen A-Z
Abbruch von Gebäuden
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Informationen
Der Abbruch oder die Beseitigung von baulichen Anlagen wie Mauern, Werbeanlagen oder Stellplätzen unterliegt nicht der Genehmigungspflicht. Für Gebäude gilt dies jedoch nur bis zu 300 cbm umbautem Raum. Darüber hinaus ist der geplante Abbruch eines Gebäudes genehmigungspflichtig.
Bei Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen, ist in jedem Fall die Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde einzuholen.
Genehmigungsbehörde ist der Landrat des Kreises Olpe -Untere Bauaufsichtsbehörde-, Postfach 1560, 57445 Olpe.
Die Stadt Drolshagen wird von der Unteren Bauaufsichtsbehörde beteiligt.