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Leistungen A-Z
Sperrgutabfuhr
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Zur Sperrgutabfuhr gehören alle in privaten Haushalten anfallenden Sperrstücke, die eine Länge von 2 m und ein Gewicht von 75 kg nicht überschreiten.
Sperrstücke sind z. B. Matratzen, Teppiche, Polstermöbel, Wäschekörbe und Spielgeräte aus Kunststoff usw.
Die Sperrgutabfuhr ist aufgeteilt in zwei Bezirke:
Bezirk I: Drolshagen und Hützemert,
Bezirk II: alle anderen Ortschaften. Die jeweiligen Termine sind im Abfallkalender der Stadt Drolshagen angegeben.
Bei der Sperrgutabfuhr werden nicht angenommen:
Anforderungskarten für die Sperrgutabfuhr liegen bei Sparkassen, Volksbanken und im Rathaus aus. Die Anmeldung kann auch online erfolgen. Altholz wird getrennt vom Sperrmüll eingesammelt. Bitte lesen Sie dazu die Erläuterungen zu dem Stichwort "Altholzabfuhr".
Bezirk II: alle anderen Ortschaften. Die jeweiligen Termine sind im Abfallkalender der Stadt Drolshagen angegeben.
Bei der Sperrgutabfuhr werden nicht angenommen:
- Altholz, Grün- und Strauchschnitt, Gewerbeabfall, Baustellenabfall, Bauschutt, Wertstoffe.
- Alle zerkleinerungsfähige Gegenstände gehören in den Restabfallbehälter.
Anforderungskarten für die Sperrgutabfuhr liegen bei Sparkassen, Volksbanken und im Rathaus aus. Die Anmeldung kann auch online erfolgen. Altholz wird getrennt vom Sperrmüll eingesammelt. Bitte lesen Sie dazu die Erläuterungen zu dem Stichwort "Altholzabfuhr".