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Leistungen A-Z
Einbürgerung
Ansprechpartner/-in
Informationen
Wer dauerhaft in Deutschland lebt, aber noch nicht deutscher Staatsangehöriger ist, kann sich auf Antrag einbürgern lassen.
Das Bürgerbüro nimmt die Einbürgerungsanträge entgegen, beglaubigt die Ablichtungen der vorgelegten Unterlagen und gibt den Antrag an den Kreis Olpe zur Entscheidung. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.einbuergerung.de
Gebühren
Gebühren
- bei Erwachsenen beträgt die Gebühr 255,00 €
- für ein mit einzubürgerndes Kind beträgt die Gebühr 51,00 €
- stellt ein minderjähriges Kind (ab dem 16. Lebensjahr) alleine einen Antrag, beträgt die Gebühr ebenfalls 255,00 €