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Leistungen A-Z
Schiedspersonenangelegenheiten
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Der Gang zur Schiedsfrau oder zum Schiedsmann ist nicht immer vorgeschrieben, aber oft der schnellste Weg, um eine Auseinandersetzung unbürokratisch und Kosten sparend beizulegen.
Vor einer Klageerhebung muss ein Schlichtungsversuch stattfinden bei
- Beleidigung
- Körperverletzung
- Sachbeschädigung
- Hausfriedensbruch
- Bedrohung
- Verletzung des Briefgeheimnisses
Es handelt sich hier um so genannte Privatklagedelikte.
Bei allen Streitigkeiten über
- Ansprüche, deren Gegenstand an Geld oder Geldeswert unter 600 € liegt
- bei Nachbarschaftsstreitigkeiten wegen z.B. Überwuchs (Äste, Wurzeln), Grenzbaum, Lärm, Grenzabstand von Pflanzen
- Verletzung der persönlichen Ehre,
so genannten Zivilstreitigkeiten, hat ebenfalls ein Schlichtungsversuch stattzufinden.
Weitere Informationen zu diesem Thema sowie zu den Schiedspersonen in Drolshagen finden Sie unter Service & Dialog und dort unter Behörden und Institutionen.
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