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Leistungen A-Z
Rentenversicherungsangelegenheiten
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Informationen
Die gesetzliche Rentenversicherung ist die wichtigste Säule der Alterssicherung in Deutschland. Auch bei vorzeitiger Erwerbsminderung durch Krankheit sichert sie die finanzielle Situation des Einzelnen ab. Rentenansprüche erwerben alle sozialversicherungspflichtigen Beschäftigte, auch Wehr- und Zivildienstleistenden oder Personen mit Behinderungen in anerkannten Werkstätten, sofern die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
Der Fachbereich Sicherheit, Soziales, Bürgerbüro der Stadtverwaltung erteilt in Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung Auskunft und nimmt Anträge auf Leistungen aus der Rentenversicherung entgegen.
Folgende Dienstleistungen werden angeboten:
Der Fachbereich Sicherheit, Soziales, Bürgerbüro der Stadtverwaltung erteilt in Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung Auskunft und nimmt Anträge auf Leistungen aus der Rentenversicherung entgegen.
Folgende Dienstleistungen werden angeboten:
1. Aufnahme von
- Anträgen zur Klärung des Versicherungskontos
- Versicherten- und Hinterbliebenrentenanträge
- Anträgen zur Beitragszahlung und -erstattung
- Formlose Anträge an die Rentenversicherungsträger
2. Anforderung von Rentenversicherungsläufen und -auskünften
3. Auskunft zu Fragen der Rentenversicherung
Eine Versichertenrente wird nur auf Antrag gewährt.
Zur Antragstellung erforderliche Unterlagen
- Kontenklärung (weitere Informationen)
- Kindererziehungszeiten/Kinderberücksichtigungszeiten (weitere Informationen)
- Altersrente (weitere Informationen)
- Erwerbsminderungsrente (weitere Informationen)
- Hinterbliebenenrente (weitere Informationen)
Bitter vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin zur Antragsaufnahme.
Weitere Informationen zum Thema Rente erhalten Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung unter www.deutsche-rentenversicherung.de.