Sie befinden sich hier: Service & Dialog >> Bürgerservice >> Leistungen A-Z
Leistungen A-Z
Plakate, Plakatierung
Ansprechpartner/-in
Informationen
Für das Anbringen von Plakaten im Stadtgebiet Drolshagen benötigen Sie eine Erlaubnis.
Die Plakatierung kann unter Beachtung einiger Auflagen im Rahmen einer Sondernutzungserlaubnis gemäß § 18 des Straßen- und Wegegesetzes NRW genehmigt werden. Ein entsprechender Antrag sollte rechtzeitig schriftlich gestellt werden.
Rechtwidrig angebrachte Plakate können kostenpflichtig entfernt werden. Außerdem kann das Plakatieren ohne Erlaubnis mit Bußgeld geahndet werden.
In den zahlreichen Ortschaften wurden von der Stadt Drolshagen Bekanntmachungstafeln aufgestellt, die ebenfalls zur Plakatierung genutzt werden können.
Hinweis:
Für die Erlaubnis zur Anbringung von Plakaten außerhalb geschlossener Ortschaften sind der Landrat des Kreises Olpe, Fachdienst Straßenverkehr, sowie die jeweiligen Straßenbaulastträger zuständig. Entsprechende Anträge sind bei den jeweils zuständigen Behörden zu stellen.
Gebühr
Hinweis:
Für die Erlaubnis zur Anbringung von Plakaten außerhalb geschlossener Ortschaften sind der Landrat des Kreises Olpe, Fachdienst Straßenverkehr, sowie die jeweiligen Straßenbaulastträger zuständig. Entsprechende Anträge sind bei den jeweils zuständigen Behörden zu stellen.
Gebühr
- Für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis werden Gebühren von mindestens 32 Euro erhoben.